MAD Münchener Akten + Daten Vernichtung GmbH

NEWS

Gewerbeabfallverordnung

Sehr geehrte Kunden,

mit 01.08.2017 trat die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft.
Sie mögen aktuell noch nicht viel von dieser Verordnung spüren, jedoch sind die mittelfristigen Folgen der Umsetzung prägnant.
Grundsätzlich gilt ein noch ausgeprägteres Vermeidungsgebot von Abfällen und eine weiterreichende Differenzierung und Sortierung von Abfällen.
Das bedeutet, dass grundsätzlich noch sortenreiner in den Betrieben und auf den Baustellen getrennt werden muss. Ausnahmen gibt es, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen greifen.
Für das grundsätzliche Thema verweisen wir auf nachfolgenden Link:  https://www.handwerk.com/gewerbeabfall-so-trennen-und-dokumentieren-sie-richtig

Um die Auswirkungen der Verordnung auf IHR Unternehmen/IHRE Baustellen differenziert zu betrachten und zu bewerten, bieten Ihnen unsere Ansprechpartner in München gerne ihre Mithilfe und Beratung an.
Fordern Sie uns!

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